Pharmazeutische Dienstleistungen
Patientinnen und Patienten haben ab sofort Anspruch auf
Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken:
Wer hat Anspruch?
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation:
Patient*innen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten: Patient*innen nach Organtransplantation
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie:
Patient*innen, die orale Antitumortherapeutika einnehmen
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck:
Patient*innen mit Bluthochdruck und Verordnung eines
Antihypertensivums
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik:
Patient*innen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen
Der Anspruch besteht einmal im Jahr oder wenn die Medikation geändert wird und eine neue Beratung nötig wird.
bitte sprechen Sie uns an.