Pharmazeutische Dienstleistungen

Patientinnen und Patienten haben ab sofort Anspruch auf

Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken:

Wer hat Anspruch?

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation:

Patient*innen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie

Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten: Patient*innen nach Organtransplantation

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie:

Patient*innen, die orale Antitumortherapeutika einnehmen

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck:

Patient*innen mit Bluthochdruck und Verordnung eines

Antihypertensivums

Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik:

Patient*innen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen

Der Anspruch besteht einmal im Jahr oder wenn die Medikation geändert wird und eine neue Beratung nötig wird.

bitte sprechen Sie uns an.